AGB

Leistung

Der Auftragnehmer schuldet die Umsetzung der beauftragten Leistung nach der Projektbeschreibung sowie im Rahmen des einzelvertraglich beschriebenen Leistungsumfangs. Sollten durch abweichende Wünsche und Änderungen Mehrkosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.

Datenverwendung
Im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringungen werden personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz sowie dem Telemediengesetz, erhoben, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, wenn es für die Erbringung der Leistung, Dienstleistung bzw. Vermittlungsleistung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung für die Weitergabe besteht. Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner Daten gem. der gesonderten Datenschutzerklärung einverstanden.
Der Auftraggeber nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung die einfachen Nutzungsrechte an den von dem Auftragnehmer im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten für die Nutzung.

Vertraulichkeit
Die Parteien werden alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien und Zusammenhängen als Referenzkunden nennen. Eine Angabe des Auftragnehmers als Referenz ist dem Auftraggebers nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.

Projektinterne Daten, Zugänge und mitwirkende Dritte
Während der Projektphase dürfen projektinterne Daten und Zugänge zu Projekten nur durch schriftliche Zusage des Auftragnehmers an Dritte erteilt werden. Sämtliche Daten und Zugänge sind bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers – siehe auch „Nutzungsrechte“.

Angebot Gültigkeit
Die Dauer der Gültigkeit des Angebotes beträgt 5 Werktage, ab Erstellung (Datum im Angebot).

Zahlungsverzögerung
Bei Zahlungsverzögerungen wird der Regelstundensatz für die in der Rechnung, bzw. dem Angebot aufgeführten Leistungen fällig. Zudem hat der Auftragnehmer das Recht, die Arbeit bis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Beträge einzustellen. Sollte die Zahlungsverzögerung über 20 Werktage hinausgehen, hat der Auftragnehmer das Recht, den Auftrag als abgeschlossen zu sehen und voll in Rechnung zu stellen.

Verstöße gegen die AGB
Bei Verstößen gegen die AGB seitens des Auftraggebers, hat der Auftragnehmer das Recht, den Auftrag als abgeschlossen zu sehen und voll in Rechnung zu stellen. In diesem Fall wird der Regelstundensatz als Grundlage zur Berechnung genommen.

Mitwirkungspflicht & Projektverzug
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Durchführung des Projekts benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
Bei verzögerter Informationsbereitstellung (10 Werktage und mehr) ohne triftigen Grund (höhere Gewalt, Krankheit, Tod), welche die zeitgerechte Fertigstellung der im Angebot festgehaltenen Dienstleistungen behindert, hat der Auftragnehmer das Recht, den Auftrag als abgeschlossen zu sehen und voll in Rechnung zu stellen.
Verzögerungen von kürzerer Dauer (jedoch muss die Verzögerung jeweils mindestens 5 Werktage betragen) dürfen addiert nicht mehr als 20 Werktage bei einem Projekt (alle Dienstleistungen aus einem Angebot) ausmachen. Beträgt die Summe dieser Verzögerungen insgesamt 20 oder mehr Werktage, hat der Auftragnehmer das Recht, den Auftrag als abgeschlossen zu sehen und voll in Rechnung zu stellen.

Termine
Werden Termine (Präsenztermine, Telefonmeetings, Virtuelle Meetings) nicht wahrgenommen und es erfolgte keine termingerechte Absage, wird pro verpasstem Termin eine Gebühr von zwei Regelstundensätzen fällig.
Bei Terminen mit einer Zeit von fünf oder mehr Werktagen zwischen Terminbekanntmachung und Termin, ist die Terminabsage spätestens drei Werktage vor Terminbeginn mitzuteilen.
Bei Terminen mit einer Zeit von weniger als fünf Werktagen zwischen Terminbekanntmachung und Termin, ist die Absage des Termins spätestens 24h vorher mitzuteilen.

Abrechnung
Soweit nicht anders vereinbart, wird zu jedem Monatsende eine Rechnung über die in diesem Zeitraum erfolgten, bzw. geleisteten Stunden aus dem Angebot erstellt.

Haftung
Der Auftraggeber ist für von ihm zur Verfügung gestellte Inhalte verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit richtet sich nach den allgemeinen Gesetzen und den Bestimmungen, insbesondere den Haftungsbestimmungen dieser Vereinbarung. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. In keinem Fall haftet der Auftragnehmer wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.
Für mangelhafte Leistungen eingeschalteter Fremdunternehmen wird keine Haftung übernommen.

Dem Auftraggeber ist bekannt und der Auftraggeber akzeptiert, dass Software und Webauftritte nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig frei von Fehlern erstellbar sind. Es kann ggf. auch vorkommen, dass ein Code nicht von jedem Endgerät korrekt ausgelesen, interpretiert oder verarbeitet wird. Trotz pflichtgemäßer Anstrengungen des Auftragnehmers kann dies nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher übernimmt der Auftragnehmer hierfür keine Haftung.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Verpflichtungen frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verantwortlichkeit des Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. Darüber hinaus ist es dem Auftragnehmer gestattet, die Nutzung der Inhalte zu verhindern.
Aufgrund der Beschaffenheit des Internets, von Computersystemen, Smartphones, Tablets und sonstigen Endgeräten wird keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit bereit gestellter Software, Internetseiten o.ä. übernommen.
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

Regelstundensatz
Der Regelstundensatz beträgt 200€ zzgl. MwSt.

Schlussbestimmung
Mündliche Nebenabreden vor Vertragsschluss sind unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung oder in dieser Vereinbarung ausdrücklich mit dem Erfordernis der schriftlichen Niederschrift bezeichneten Erklärungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit möglich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Kassel. Sofern ein Verbraucher beteiligt ist, gilt der allgemeine Gerichtsstand.